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AGB

Lieber Reisefreund,

wir möchten, dass sie einen schönen Urlaub verleben. Dafür ist Voraussetzung, dass sie vorher wissen, welche Leistungen sie von uns erwarten können und wofür wir geradestehen. Lesen sie deshalb bitte die folgenden Bedingungen aufmerksam durch, da diese Inhalt unserer vertraglichen Vereinbarungen sind.

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit ihrer Reiseanmeldung bieten sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann online über www.magicski.de, schriftlich, mündlich oder per Mail vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit unserer Buchungsbestätigung zustande. Durch den Ausgleich der Anzahlung wird der Reisevertrag mit dem Antragssteller bestätigt. Für die vertragliche Verpflichtung aller in der Anmeldung aufgeführten Personen haftet der Antragssteller. Nach Vertragsabschluß erhält der Antragssteller eine Auftragsbestätigung, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält soweit sich diese Angaben nicht aus dem Prospekt oder unserer Interseite ergeben und auf diesen Bezug genommen wird.

Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns unverbindlich.

2. Zahlung des Reisepreises

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch Euro 100,- innerhalb von 10 Tagen fällig. Der Restbetrag wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Liegt der Vertragsabschluss innerhalb der 30 Tage vor Reisebeginn so wird der Gesamtbetrag sofort fällig.

Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von MagicSki schriftlich bestätigt werden.

3. Unsere Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Katalog oder unserer Internetseite www.magicski.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichung einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die abgeänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. MagicSki ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise zu ändern, wenn es zu erheblich oder nicht vorhersehbaren Erhöhungen behördlich festgelegter Tarife, Steuern oder Abgaben kommt und zwischen dem Zugang der Reisebestätigung bei ihnen und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monaten liegen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns eingeht. Treten sie vom Reisevertrag zurück oder treten sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, so betragen die Stornokosten:

Sie können eine Abänderung ihrer Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Zimmerwahl (DZ/EZ) oder der Beförderungsart machen, die dann den Reisebedingungen entsprechend als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung behandelt wird. Als Umbuchungsgebühr berechnen wir Euro 25,- pro Person. Namensänderungen sind jederzeit möglich, wobei die Ersatzperson alle in der Reisebestätigung enthaltenen Punkte erfüllen muss.

6. Reiserücktrittskostenversicherung

Sofern sich aus der Prospektbeschreibung oder Reisebestätigung nichts anderes ergibt, ist im Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversicherung (RRKV) enthalten. Wir empfehlen ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Reisekrankenversicherung.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich MagicSki bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Rücktritt und Kündigung durch MagicSki

  1. Wir können bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die im Katalog oder Internet genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist keine Zahl genannt beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 20 Personen. Gezahlte Beträge erhalten sie unverzüglich zurück.
  2. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vereinbarten Inhalten den Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
  3. Wir verpflichten uns, ihnen über eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahlen oder wegen höherer Gewalt sowie von jeder erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, unverzüglich nach Kenntnis zu unterrichten.
  4. Liegt zwischen Vertragsabschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit eine Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, ihnen bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.
  5. Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten zu erfüllen haben.
  6. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir ihnen die Schriftform.
  7. Wir sind berechtigt bis zum 14. Tag vor Reiseantritt den gebuchten Busabfahrtsort zu ändern, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird.
  8. Falls zum gebuchten Reisetermin der gewünschte Busabfahrtsort aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl nicht per Bus bedient werden kann, senden wir ohne Aufpreis ein Bahnticket zum neuen Abfahrtsort. Wir behalten uns vor bei der Busreise diverse Abfahrtsorte und diverse Zielgebiete miteinander zu kombinieren.
  9. Die bei Buchung angegebenen Abfahrtszeiten können Änderungen unterliegen, die dem Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor Reiseantritt mitgeteilt werden müssen.

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Krieg, Streik, Zerstörung, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl sie, als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reiseantritt erhält der Reisende den eingezahlten Betrag zurück. Sollten Situationen höherer Gewalt während der Reise eintreten und der Vertrag wird gekündigt, kann MagicSki für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

10. Haftung des Reiseveranstalters

MagicSki haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen sowie für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Personen.

11. Beschränkung der Haftung

Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. MagicSki haftet nicht bei einer Änderung der Reiseroute aufgrund der Straßenverhältnisses und des Wetters. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

12. Gewährleistung

Sollte die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können sie, im eigenen Interesse, am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

13. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort bei der Reiseleitung schriftlich geltend zu machen. . Die Reiseleitung ist ausdrücklich beauftragt, für die Behebung der beanstandeten Mängel zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sämtliche Zusagen der Reiseleitung bezüglich Schadenersatzes sind ungültig. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber MagicSki schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Ansprüche des Reisenden verjähren nach sechs Monaten.

15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für deren Einhaltung selbst verantwortlich. Kann ein Reiseteilnehmer wegen Nichtbeachtung dieser Vorschriften die Reise nicht antreten bzw. nicht fortsetzen oder wird er am Grenzübergang zurückgewiesen, so gehen alle Eigenkosten sowie die dem Veranstalter entstandenen Aufwendungen zu Lasten des Reisenden.

16. Versicherungen

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Über Einzelheiten können Sie sich bei uns informieren.

17. Gepäckbeförderungen

Gepäck wird im normalen Umfange mit befördert; ein Anspruch darauf besteht nur im Rahmen des Möglichen. Gepäck und sonstige Sachen sind vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen; er haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

18. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Veranstalter ist:

MagicSki

Inhaber
Roland Neumann
Deltastraße 8
27721 Ritterhude
Tel. 04292 / 992315
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www.magicski.de